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Gesellschaftsrecht | Zustimmung zur Abberufung des Geschäftsführers bei dessen Zerwürfnis mit Mehrheitsgesellschafter
Hat sich der Geschäftsführer einer GmbH mit der Gesellschaftermehrheit zerstritten, reicht dies für seine Abberufung aus wichtigem Grund aus. Das gilt insbesondere, wenn der Geschäftsführer in einer für die Gesellschaft existenziellen Frage die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung missachtet hat. Die Minderheitsgesellschafter sind in dieser Konstellation aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Treuepflicht verpflichtet, der Abberufung zuzustimmen, falls die Gesellschaftermehrheit dazu allein nicht imstande ist, weil die Satzung oder ein Stimmbindungsvertrag hierfür ein höheres Quorum vorsehen. Im Streitfall wurden sie daher verurteilt, der Abberufung zuzustimmen.