Keine steuerliche Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen
an Schweizer Privatschulen
Leitsatz
1. Schulgeldzahlungen für die
Ausbildung eines Kindes an einer Schweizer Privatschule sind nicht als
Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung bei der Festsetzung
der Einkommensteuer der Eltern zu berücksichtigen.
2.
§ 10 Abs. 1 Nr. 9
EStG i. V. m.
§ 52 Abs. 24a S. 2
EStG setzt voraus, dass die Privatschule, für deren
Besuch ein Entgelt bezahlt wird, in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem
Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den
EWR Anwendung findet.
3. Art. 18, Art. 39, Art. 43 und
Art. 49 EG sind nicht für
Drittstaaten wie die Schweiz anwendbar, da die Schweiz nicht Mitglied der EU
ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 6 Nr. 19 EFG 2010 S. 1997 Nr. 23 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2010 S. 3163 StBW 2010 S. 887 Nr. 19 ZAAAD-52609
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.07.2010 - 14 K 1469/10
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