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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 16 | Dienstwagen: Beschränkte Reichweite des Anscheinsbeweises bei der 1-%-Regelung

Die 1-%-Regelung gilt nur, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt. Aus der Bereitstellung von Pool-Fahrzeugen zu betrieblichen Zwecken kann nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt wird.

Die nächste Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen interessant.

Überlässt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, ist der geldwerte Vorteil zu versteuern. Wird kein Fahrtenbuch geführt, dann greift die 1-%-Methode. Aktuell hat der BFH klargestellt: Die 1-%-Regelung gilt nur, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt. Aus der Bereitstellung eines Fahrzeugs für betriebliche Fahrten kann nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt wird.

Im Streitfall betrieb ein Unternehmer eine Apotheke und stellte Arzneimittel her. Er beschäftigte 80 Mitarbeiter, darunter auch seinen Sohn, der das höchste Gehalt al...

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