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FG Münster Urteil v. - 8 K 2450/09 Kg EFG 2010 S. 1706 Nr. 20

Gesetze: EStG § 32 Abs 5 S 1, EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a

Kindergeld

Verlängerung des Kindergeldanspruchs bei freiwillig geleistetem sozialen Jahr; Herabsetzung der Altersgrenze

Leitsatz

1.) Eine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus aufgrund eines freiwillig geleisteten sozialen Jahres kommt - auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - nicht in Betracht.

2.) Gegen die Herabsetzung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern auf das 25. Lebensjahr durch das Steueränderungsgesetz 2007 vom (BGBl. I 2006, 1652) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1706 Nr. 20
CAAAD-52579

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FG Münster, Urteil v. 11.05.2010 - 8 K 2450/09 Kg

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