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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 503

Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Innovation oder halbherziger Versuch einer Revitalisierung?

Stephanie van Heek

Der Begriff der „Thesaurierung” stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie „horten, ansammeln”. Gemeint ist die Ansammlung von Eigenkapital in den Unternehmen. Mit der Verabschiedung des Unternehmensteuerreformgesetzes am wird die Thesaurierung von Gewinnen in Personen-unternehmen erstmals seit dem Jahr 1963 wieder steuerlich begünstigt. Was sich bei Kapitalgesellschaften durch die zweistufige Besteuerung in den vergangenen Jahren bewährt hat, um Kapital in den Unternehmen zu binden, hat der Gesetzgeber bei Personengesellschaften als „großen Wurf” auf dem Weg zur rechtsformneutralen Besteuerung proklamiert. In den Hintergrund geriet dabei, dass es bereits mehrfach Versuche gegeben hatte, eine Steuerbegünstigung für Gewinnthesaurierung bei Personengesellschaften zu schaffen; keine der Vorgängervorschriften hatte sich dauerhaft bewähren können. Inwieweit der neue § 34a EStG tatsächlich innovativ die Steuergerechtigkeit zwischen den verschiedenen Gesellschaftsformen fördert oder ob er letztlich nichts anderes als ein halbherziger Versuch einer Revitalisierung seiner Vorgängervorschriften ist, soll der folgende Beitrag beleuchten.

I. Ausgangssitu...

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