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NWB BB 10/2010 S. 296

Automatische Berechnung für Verzugszinsen

Geraten Kunden in Zahlungsverzug, dürfen Ihre Mandanten Verzugszinsen berechnen. Diese werden angesetzt, um den Zinsschaden ausgleichen und Gläubiger unter Druck setzen zu können. Der Verzugszins wird auf der Grundlage des sog. Basiszinssatzes berechnet, der zweimal pro Jahr angepasst wird:

  • Bei Geschäftskunden (Handelsgeschäfte) dürfen acht Prozentpunkte auf den Basiszinssatz aufgeschlagen werden,

  • bei Privatkunden (Verbrauchergeschäfte) sind nur fünf Prozentpunkte zulässig.

Mandanten müssen sich nicht ständig über den aktuellen Stand informieren, sondern können zur korrekten Berechnung der Verzugszinsen den kostenlosen Zinsrechner für Verzugszinsen unter www.basiszinssatz.de (→ Zinsrechner) nutzen. In der Tabelle ist zusätzlich die historische Entwicklung des Basis...

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