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NWB BB 10/2010 S. 299

Privates Surfen trotz Verbot kein Kündigungsgrund

Selbst wenn in einem Betrieb die private Internet-Nutzung untersagt wird und sich Mitarbeiter über das Verbot hinwegsetzen, können sie alleine deswegen nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn es durch den Verstoß zu erheblichen Pflichtverletzungen oder Zusatzkosten für den Arbeitgeber gekommen ist. Das hat das entschieden.

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