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NWB BB 10/2010 S. 298

„EU-Knöllchen” verzögert sich

Wer im Ausland gegen die Verkehrsregeln verstößt und dort nicht bezahlt, muss künftig damit rechnen, dass deutsche Behörden auch Geldbußen aus anderen EU-Staaten eintreiben – allerdings erst ab einer Bußgeldhöhe von 70 €, da ansonsten der Verwaltungsaufwand zu hoch ist. Da im Ausland jedoch viele Verkehrsvergehen mit deutlich höheren Summen geahndet werden als in Deutschland, kann diese Grenze sehr schnell erreicht werden.

Hinweis

Die geplante Umsetzung des Rahmenbeschlusses der EU zum wird sich jedoch verzögern, nachdem „Die Linke” ein Berichterstattergespräch beantragt hat. Ein Inkrafttreten noch in diesem Jahr ist aber dennoch wahrscheinlich. Achten Sie darauf, dass das „EU-Knöllchen” auch für Verkehrsdelikte gilt, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes be...

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