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AG München 22.12.2009 241 C 7703/09, NWB 39/2010 S. 3097

Grundstücksrecht | Unterlassungsklage bei Zuparken der Garage durch Nachbarn

Stellt ein Anwohner sein Auto wiederholt vor der Garagenzufahrt eines Nachbarn ab und behindert damit die Zufahrt, rechtfertigt diese Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung eine Klage auf Unterlassung. Zulässigkeit und Kosten der Klage stehen nicht im Missverhältnis zu der Möglichkeit, bei dem Nachbarn zu klingeln und ihn zu bitten, das Fahrzeug umzuparken, wenn mehrere mündliche Unterlassungsaufforderungen ignoriert worden sind. Im Streitfall drohte das Gericht für den Fall der Wiederholung ein Ordnungsgeld an.

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