BAG Urteil v. - 10 AZR 781/08

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Säumnis - verspätete Revisionsbegründung per Telefax

Gesetze: § 74 Abs 1 ArbGG, § 238 Abs 1 ZPO, § 238 Abs 2 ZPO, § 330 ZPO

Instanzenzug: ArbG Wiesbaden Az: 7 Ca 2556/06 Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht Az: 16 Sa 1486/07 Urteil

Tenor

1. Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung wird zurückgewiesen.
2. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom - 16 Sa 1486/07 - wird als unzulässig verworfen.
3. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BAAAD-52267