Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Säumnis - verspätete Revisionsbegründung per Telefax
Gesetze: § 74 Abs 1 ArbGG, § 238 Abs 1 ZPO, § 238 Abs 2 ZPO, § 330 ZPO
Instanzenzug: ArbG Wiesbaden Az: 7 Ca 2556/06 Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht Az: 16 Sa 1486/07 Urteil
Tenor
1. Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung wird zurückgewiesen.
2. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom - 16 Sa 1486/07 - wird als unzulässig verworfen.
3. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Fundstelle(n):
BAAAD-52267