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Handlungsbedarf wegen Änderung des § 6b EStG?
Jahressteuergesetz 2010
[i]BT-Drucks. 17/2249Datei öffnen ; BR-Drucks. 318/10 Datei öffnen Seit dem liegt der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 vor (BT-Drucks. 17/2249). Der Finanzausschuss des Bundesrats regt in seinem Beschluss zum JStG 2010 v. an, § 6b EStG zu modifizieren (BR-Drucks. 318/10 (Beschluss), S. 15 f.). Die Übertragung stiller Reserven auf zur Vermietung oder Verpachtung genutzte Wirtschaftsgüter soll eingeschränkt werden. Nachfolgend werden die vorgeschlagenen Änderungen erläutert und ein sich daraus möglicherweise ergebender Handlungsbedarf dargestellt.
I. Änderungen des § 6b EStG nach den Empfehlungen des Bundesrats
1. Keine Übertragung der stillen Reserven auf zum Zweck der Vermietung und Verpachtung genutzte Wirtschaftsgüter
[i]Ausschließlich Vermietung oder Verpachtung Der Finanzausschuss des Bundesrats empfiehlt, die Übertragung stiller Reserven gem. § 6b EStG nur dann zuzulassen, wenn die angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter nicht zum Zweck der Vermietung oder Verpachtung genutzt werden (§ 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 erster Halbsatz EStG-E). Dies soll nur dann nicht gelten, wenn auch die veräußerten Wirtschaftsgüter innerhalb der letzten sechs Jahre vor der Veräußerung ausschließlich für Vermie...