Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die eine KG für einen angestellten Kommanditisten zahlt, sind bei diesem Einkünfte
aus Gewerbebetrieb
Leitsatz
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,
die eine KG für einen bei ihr angestellten Kommanditisten zahlt, sind als Sonderbetriebseinnahmen im Rahmen der Einkünfte
aus Gewerbebetrieb zu erfassen. Es handelt sich nicht um steuerfreie Ausgaben des Arbeitgebers für die gesetzliche Zukunftssicherung
des Arbeitnehmers nach § 3 Nr. 62 EStG.
Fundstelle(n): PAAAD-52206
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.04.2009 - 1 K 48/09