Ansatz eines geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für einen nicht an der GmbH beteiligten alleinigen
Geschäftsführer
Leitsatz
1. Auch bei dem vom Verbot des § 181 BGB befreiten, alleinigen, jedoch nicht beteiligten Geschäftsführer einer GmbH ist die
auf den Beweis des ersten Anscheins gestützte Annahme, er habe einen ihm zur Verfügung stehenden Dienstwagen privat genutzt,
auch dann möglich, wenn formal zwar ein Nutzungsverbot vereinbart worden ist, dessen Einhaltung von dritter Seite jedoch nicht
überprüft wird.
2. Der Anscheinsbeweis für die Nutzung des Dienst-Pkw auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lässt sich durch
die Vorlage einer auf den Berechtigten ausgestellten Jahres-Bahnfahrtkarte oder schriftliche Unterlagen über den regelmäßigen
Bezug von Monatskarten für die Nutzung der Bahnverbindung entkräften. Dies gelingt nicht, wenn der Geschäftsführer lediglich
einmal oder zweimal pro Jahr an einem Werktag in der Nähe des Bahnhofs gesichtet wird, lediglich drei Kopien von übertragbaren
Monats-Fahrausweisen sowie ein Beleg über die zeitweise Anmietung eines Pkw-Stellplatzes in Bahnhofsnähe für ein verhältnismäßig
geringes Entgelt vorlegt, obwohl der Ansatz des geldwerten Vorteils erhebliche einkommensteuerliche Auswirkungen beinhaltet
(hier: neben der Einkommensteuererhöhung Wegfall der Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen).
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1875 Nr. 22 WAAAD-52192
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.06.2010 - 9 K 9150/07
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