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IWB Nr. 18 vom Seite 682

Die Umsetzung des Mehrwertsteuer-Pakets 2010 in Italien

Bestimmung des Leistungsorts und erweitertes Reverse-Charge-Verfahren

Dr. Walter Großmann · und Dr. Manfred Psaier

Die aktuellen Neuerungen im Bereich der Mehrwertsteuer beziehen sich im Wesentlichen auf die grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Bei der Umsetzung der zwingenden Grundregeln der EU-Richtlinien in Italien sind nur wenige nennenswerte Abweichungen der in Italien normierten Bestimmungen zu den Bestimmungen der Richtlinie zu verzeichnen. Es wurden aber gleichzeitig verschiedene Verfahrensvorschriften geändert, z. B. das obligatorische Reverse-Charge-Verfahren, das seit dem sowohl für Dienstleistungen als auch für Lieferungen gilt. Für ausländische Unternehmen mit konsolidierten Geschäftsbeziehungen brachte die Neuerung vielfach Erleichterungen, da die Bestellung eines MwSt-Vertreters oder die direkte Registrierung nicht mehr notwendig bzw. nicht mehr zweckmäßig sind. Die Neuregelung hat jedoch auch dazu geführt, dass im Ausland ansässige Unternehmen in bestimmten Fällen durch den Vorsteuerüberhang eine Mehrbelastung erleiden. Hinzu kommen Neuerungen im Bereich der Zusammenfassenden Meldung (comunicazione Intrastat): Mit dieser sind in Italien seit Jahresanfang sowohl die getätigten innergemeinschaftlichen Umsätze als auch die bezogenen in...

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