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Einkommensteuer | Berechnung der AfA bei Einlage eines Wirtschaftsguts in ein Betriebsvermögen
Nach dem berechnen sich bei Einlage eines Wirtschaftsguts in ein Betriebsvermögen die künftigen Absetzungen für Abnutzung nach der Differenz zwischen dem Einlagewert und der vor der Einlage bei den Überschusseinkünften bereits in Anspruch genommenen Absetzungen. Dies gilt nicht nur für den Fall einer Gesamtrechtsnachfolge, sondern auch dann, wenn der Erbe durch den Erbfall nicht Gesamtrechtsnachfolger, sondern unentgeltlicher Einzelrechtsnachfolger der Erbengemeinschaft geworden ist.