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Regierungsentwurf zu umfassenderem Beschäftigtendatenschutz
[i]Gesetzentwurf abrufbar unter
www.bmi.bund.de über „Top Schlagworte”Die
Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur
Regelung des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen. Arbeitnehmer sollen
besser vor unrechtmäßiger Erhebung und Verwendung ihrer
personenbezogenen Daten geschützt werden.
Eine heimliche
Videoüberwachung ist nach den neuen Regelungen unzulässig. Strenge
S. 3019Regeln sollen außerdem für die Erhebung
biometrischer Merkmale gelten. [i]Konkretisierung und Verschärfung
der Vorgaben an den ArbeitgeberEinen automatisierten Abgleich von
Beschäftigtendaten sollen Arbeitgeber zur Aufdeckung von Straftaten oder
anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch Beschäftigte,
insbesondere zur Aufdeckung von Straftaten nach den §§ 266, 299,
331–334 StGB, durchführen können, allerdings nur in
anonymisierter oder pseudonymisierter Form (§ 32d Abs. 3 BDSG-RegE). Erst,
wenn sich ein Verdachtsfall herauskristallisiert, sollen die Daten
personalisiert werden dürfen. Betriebsvereinbarungen dürfen das
Schutzniveau nicht zuungunsten der Beschäftigten unterschreiten.
Sog. Background-Checks des Arbeitgebers durch Zugriff auf Daten in sozialen Freundschafts-Netzwerken (z. B. facebook, studiVZ) sollen verboten sein. Zwar sollen Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse von Bewerbern weiterhi...