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Internationale verdeckte Gewinnausschüttung
Ausführlicher Beitrag s. NWB 38/2010 S. 3058
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAD-51918 Eine tschechische Firma (s.r.o. = tschechische GmbH) leistet eine Zahlung an eine schweizerische Firma (GmbH). Beide Firmen gehören demselben deutschen Alleingesellschafter. Diese Zahlung kann nach Ansicht der deutschen Finanzverwaltung eine verdeckte Gewinnausschüttung in Deutschland darstellen, denn die Finanzverwaltung wendet ganz einfach die innerdeutschen Maßstäbe einer verdeckten Gewinnausschüttung im Dreiecksverhältnis auf die internationale Beziehung an. Zu Recht?
Begründung der Finanzverwaltung
[i]WelteinkommensprinzipDa die steuerlichen Verhältnisse in den anderen Staaten der deutschen Verwaltung nicht vertraut sind, wendet sie einfach auf weltweit alle Firmen ihr eigenes Recht an. Schließlich gilt grds. das sog. Welteinkommensprinzip für den deutschen Gesellschafter.
Keine vedeckte Gewinnausschüttung bei internationalen Beziehungen
Diese Vorgehensweise ist aber nicht berechtigt:
[i]Tatbestandsmerkmale bei der GesellschaftVerdeckte Gewinnausschüttungen sind im internationalen Bereich nicht denkbar. Die verdeckte Gewinnausschüttung stellt nämlich nicht nur auf Tatbestandsmerkmale beim Gesellschafter ab, sondern auch auf solche bei der Gesellschaft....