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Entfernungspauschale bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel ab 2007
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAD-51919 Durch das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (BGBl 2009 I S. 774) wurde in 2009 die Rechtslage von 2006 rückwirkend – ab – wieder hergestellt. Davon umfasst ist auch die Begrenzung der Entfernungspauschale auf den Höchstbetrag von 4.500 € sowie die Ausnahmen von dieser Begrenzung für Fahrten mit eigenem bzw. zur Nutzung überlassenem Pkw oder soweit die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Entfernungspauschale übersteigen.
Ausführlicher Beitrag s. NWB 38/2010 S. 3020
Ausgangslage
Infolge des (BStBl 2005 II S. 712) ist die Prüfung, inwieweit die tatsächlichen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel die Entfernungspauschale übersteigen, tageweise vorzunehmen. Wie bei dieser tageweisen Günstigerprüfung die Begrenzung der Entfernungspauschale auf den Jahreshöchstbetrag von 4.500 € im Einzelnen zu berücksichtigen ist, ergibt sich unmittelbar weder aus dem Gesetzestext noch aus dem BFH-Urteil. Die Finanzverwaltung ist daher davon ausgegangen, dass die Entfernungspauschale auf einen anteiligen Höchstbetrag zu begrenzen ist. Da diese Berechnungsmethode in bestimmten F...