Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 532/08 EFG 2010 S. 1798 Nr. 21

Gesetze: EStG § 62EStG § 63EStG § 66AO § 9 SozSichAbk Türkei Art. 33

Kein Anspruch auf Kindergeld nach dem deutsch-türkischen Abkommen über soziale Sicherheit für ein sich in der Türkei gewöhnlich aufhaltendes oder dort wohnhaftes Kind

Leitsatz

  1. Nach §§ 62 Abs. 1, 66 EStG besteht kein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind, das in Deutschland weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, weil es sich zur Schulausbildung in die Türkei begeben und dort seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  2. Für ein derartiges Kind besteht auch kein Anspruch auf Kindergeld nach dem deutsch-türkischen Abkommen über soziale Sicherheit.

  3. Nach Systematik und Zweck des deutsch-türkischen Abkommens über soziale Sicherheit kommt es nicht in Betracht, dass ein deutscher Staatsangehöriger Kindergeld für seine im Ausland ansässigen Kinder beanspruchen kann.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1798 Nr. 21
SAAAD-51904

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.06.2010 - 3 K 532/08

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen