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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 14 K 318/07

Gesetze: EStG § 24b

Zuordnung des Entlastungsbetrags nach § 24 b EStG bei annähernd gleichwertiger Aufnahme des Kindes in die beiden Haushalte seiner allein stehenden Eltern

Leitsatz

  1. Zur Berücksichtigung eines Entlastungsbetrages für Alleinerziehende gemäß § 24b EStG.

  2. Ist ein Kind bei mehreren Stpfl. gemeldet, steht der Entlastungsbetrag demjenigen zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes erfüllt oder erfüllen würde.

  3. Bei annähernd gleichwertiger Aufnahme eines Kindes in beide Haushalte seiner allein stehenden Eltern ist der Entlastungsbetrag demjenigen Alleinerziehenden zu gewähren, der von den Berechtigten zum alleinigen Kindergeldberechtigten bestimmt worden ist.

  4. Eine Aufteilung des Entlastungsbetrages bzw. dessen doppelte Gewährung ist weder mit dem Wortlaut des Gesetzes noch mit dem Willen des Gesetzgebers zu vereinbaren.

Fundstelle(n):
CAAAD-51889

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.05.2010 - 14 K 318/07

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