Zuordnung des Entlastungsbetrags nach § 24 b EStG bei annähernd gleichwertiger Aufnahme des Kindes in die beiden Haushalte
seiner allein stehenden Eltern
Leitsatz
Zur Berücksichtigung eines Entlastungsbetrages für Alleinerziehende gemäß § 24b EStG.
Ist ein Kind bei mehreren Stpfl. gemeldet, steht der Entlastungsbetrag demjenigen zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung
des Kindergeldes erfüllt oder erfüllen würde.
Bei annähernd gleichwertiger Aufnahme eines Kindes in beide Haushalte seiner allein stehenden Eltern ist der Entlastungsbetrag
demjenigen Alleinerziehenden zu gewähren, der von den Berechtigten zum alleinigen Kindergeldberechtigten bestimmt worden ist.
Eine Aufteilung des Entlastungsbetrages bzw. dessen doppelte Gewährung ist weder mit dem Wortlaut des Gesetzes noch mit dem
Willen des Gesetzgebers zu vereinbaren.
Fundstelle(n): CAAAD-51889
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.05.2010 - 14 K 318/07
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