Abfindungszahlungen über mehrere Veranlagungszeiträume
Leitsatz
Abfindungszahlungen, die anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden (hier Altersteilzeit im Blockmodell),
sind grundsätzlich nur dann ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte i.S.v. § 34 Abs. 1 und 2 EStG, wenn sie zusammengeballt
in einem Veranlagungszeitraum zufließen. Ob Hintergrund der Abfindungsleistung eine tarifvertragliche Bestimmung oder eine
individuelle Verhandlung war, ist in diesem Zusammenhang unmaßgeblich.
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Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1983 Nr. 23 YAAAD-51886