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Keine Bilanzberichtigung nach zutreffender Erfassung einer Einlage
Eine Bilanzberichtigung scheidet aus, wenn eine KG Zahlungen ihrer Kommanditisten als Einlagen bucht und diese Buchung mit dem objektiven Erklärungswert vereinbar ist, der sich aus dem Überweisungsträger ergibt. Die Bilanz ist dann nämlich nicht objektiv fehlerhaft i. S. von § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG.
Nach Ansicht des FG Münster setzt eine Einlage einen entsprechenden Einlagewillen voraus. Dieser Willensentschluss muss äußerlich erkennbar sein und auf objektiv nachprüfbare Weise dokumentiert werden. [i]Bilanzierung als widerlegbares Indiz Die bilanzielle Behandlung ist ein – widerlegbares – Indiz für die subjektive Willensbildung des Steuerpflichtigen . Dabei muss sich der Kommanditist Buchungen des Buchhalters der KG zurechnen lassen, sofern diese nicht offensichtlich fehlerhaft sind.
Kommanditisten sollten bei...