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BBK Nr. 18 vom Seite 878

Bildung, Verbrauch und Auflösung von Rückstellungen

Volker Endert und Karsten Sepetauz

[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, Herne 2009, § 249 Rz. 10. Im betrieblichen Rechnungswesen bereitet die korrekte Erfassung einer Bildung, Auflösung und eines Verbrauchs von Rückstellungen einschließlich des korrespondierenden Ausweises im Rückstellungsspiegel den Bilanzierenden oftmals Schwierigkeiten. Nicht selten führen Fehler dieser Art zu Nach- oder Korrekturbuchungen im Zuge der Jahresabschlussprüfung. Der vorliegende Beitrag widmet sich daher diesem Thema und zeigt anhand ausgewählter Rückstellungsarten systematisch die gesetzeskonforme Abbildung im Jahresabschluss auf.

I. Grundlagen der Rückstellungsbilanzierung

1. Ansatz- und Bewertungsgrundsätze in der Handels- und Steuerbilanz

Rückstellungen stellen Passivposten der Bilanz dar, die aufgrund der wirtschaftlichen Verursachung dem abgelaufenen Geschäftsjahr zwar zugerechnet werden können, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihres exakten zeitlichen Eintretens ungewiss sind. Nach § 249 Abs. 1 HGB sind folgende Rückstellungsarten [i]Rückstellungsartenzu unterscheiden und dem Grunde nach zu bilanzieren:

  • Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, z. B. Pensions-, Urlaubs-, Gewährleistungsrückstellungen;

  • Rückstellungen für ...

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