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Familienrecht | Ausbildungsunterhalt auch für Masterabschluss
Ob ein zum Unterhalt verpflichteter Elternteil seinem Kind nach Abschluss eines Bachelor-Studiengangs auch für den nachfolgenden Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts Ausbildungsunterhalt schuldet, wird nicht einheitlich beantwortet. Einerseits wird der Bachelor als für den Berufseinstieg angemessen erachtet (Palandt, BGB Kommentar, 69. Aufl. 2010, § 1610, Rn. 22). Andererseits sind Bachelor- und Masterabschlüsse zumindest dann ein einheitlicher Ausbildungsgang, wenn das unterhaltsberechtigte Kind mit dem Abschluss des Bachelor zugleich die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang erfüllt hat (Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis, 7. Aufl. 2008, § 2, Rn. 68). Zu der zweiten Sicht tendiert das Gericht für den streitgegenständlichen Studiengang So...