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OLG Stuttgart 23.03.2010 8 W 139/10, NWB 37/2010 S. 2936

Handelsrecht | Erwerberhaftung bei Erwerb einzelner Gegenstände vom Insolvenzverwalter

Eine Haftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB scheidet zwar beim vollständigen Erwerb eines Handelsgeschäfts vom Insolvenzverwalter aus, da dies andernfalls die Verwertung des Unternehmens des Insolvenzschuldners unverhältnismäßig erschweren würde (s. , NJW 1988 S. 1910). Gleiches gilt aber nicht uneingeschränkt auch für den Erwerb nur einzelner Gegenstände vom Insolvenzverwalter, solange diese den Kern des Unternehmens ausmachen.

Anmerkung:

Da es bei einer Haftung wegen Geschäfts- und Firmenfortführung für die Frage der tatsächlichen Fortführung immer auf die Sicht des maßgeblichen Verkehrs ankommt, empfiehlt sich die Eintragung einer Haftungsbeschränkung nach § 25 Abs. 2 HGB, [i]BAG, Urteil v. 20. 9. 2010 - 6 AZR 215/06 NWB QAAAC-38317 die aber, wie es das Gericht negativ formuliert, nur dann nicht eintragungsf...

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