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IWB 18/2010 S. 659

Thailand | Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

Anfang August 2010 hat die thailändische Regierung einer Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % (Regelsatz beträgt 10 %) bis zum zugestimmt. Ursprünglich war ein Auslaufen zum vorgesehen.

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