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Steuerberatung; | Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer zum Verhalten bei EDV-gestützter Betriebsprüfung

Durch das Steuersenkungsgesetz v. (BGBl 2000 I S. 1433) sind u. a. §§ 146, 147, 200 AO dahingehend geändert worden, dass die Finanzbehörden nunmehr das Recht haben, im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen auf das Datenverarbeitungssystem des Steuerpflichtigen zuzugreifen und die mit Hilfe des DV-Systems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen zu prüfen. Die hinsichtlich des Datenzugriffs relativ weit gefassten Befugnisse der Finanzbehörden sind durch das (BStBl 2001 I S. 415) zu den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen konkretisiert worden, um die Regelungen in der Praxis handhabbar zu machen. Hierzu hat die Bundessteuerberaterkammer am 8./ (unverbindliche) Empfehlungen und Praxishinweise herausgegeben, die sich kritisch mit der Rechtslage auseinander setzen.

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