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FG München Urteil v. - 15 K 1825/07 EFG 2010 S. 1787 Nr. 21

Gesetze: EStG 2002 § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG 2002 § 20 Abs. 1 Nr. 7EStG 2002 § 12 Nr. 2EStG 2002 § 10 Abs. 1 Nr. 1

Leibrentenzahlungen zwischen Geschwistern im Zusammenhang mit einem Pflichtteilsverzicht

Abgrenzung zwischen nicht steuerbaren Ausgleichszahlungen und Gleichstellungsrente

Leitsatz

1. Zwar sind wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einem Pflichtteilsverzicht als nicht steuerbare Unterhaltsleistungen zu beurteilen (). Etwas Anderes gilt jedoch, wenn in einem dreiseitigen Vertrag Vermögen gegen Versorgungsleistungen überträgen wird und der Empfänger sich gleichzeitig verpflichtet, seiner Schwester nach dem Tod des Übergebers eine Gleichstellungsrente zu zahlen.

2. Die zur Gleichstellung an die Schwester geleisteten Zahlungen enthalten einen pauschalierten Zinsanteil in Höhe des Ertragsanteils.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1445 Nr. 23
EFG 2010 S. 1787 Nr. 21
EStB 2011 S. 118 Nr. 3
ZAAAD-51193

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FG München, Urteil v. 15.07.2010 - 15 K 1825/07

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