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Veräußerungsgewinnbesteuerung in Frankreich
Steuerliche Investitionsgestaltung
Bei einer Investitionsgestaltung in Frankreich ist oft die Besteuerung bei der Weiterveräußerung ausschlaggebend. Laufende Erträge werden nämlich i. d. R. weitgehend einheitlich besteuert und der progressiven Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer unterworfen. Zudem lässt sich über Fremdfinanzierung und Gesellschafterdarlehen der laufende steuerpflichtige Ertrag in Grenzen halten. Die Veräußerungsgewinnbesteuerung kann hingegen sehr unterschiedlich ausfallen, von der regulären Besteuerung über ermäßigte Pauschalsätze bis hin zur vollständigen Freistellung. Dies insbesondere bei Investitionen durch Nichtansässige, welche nur in gezielten Fällen den Veräußerungsgewinn in Frankreich versteuern müssen.
Mit diesem Aufsatz soll ein Überblick über die Besteuerung des Veräußerungsgewinns gegeben werden, sowohl für in Frankreich Ansässige und Nichtansässige.
I. Die Besteuerung als Regel für Ansässige
Im Rahmen des Privatvermögens oder als gewerbliche Einkünfte erzielte Veräußerungsgewinne sind grundsätzlich steuerpflichtig. Diese allgemeine Feststellung ist jedoch wegen umfassender Befreiungstatbestände, insbesondere bei Gewinnen im Privatvermögen zu nuancieren.