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IWB 17/2010 S. 621

Polen | Erhöhung der Grundsteuersätze

[i]Gemeinden können die Grundsteuersätze bis zu den Obergrenzen selbst festlegenEnde Juli 2010 hat das polnische Finanzministerium eine Erhöhung der maximalen Grundsteuersätze mit Wirkung vom angekündigt. Die Steuersätze pro qm betragen: 0,8 PLN für unbebaute gewerbliche Grundstücke, 0,41 PLN für übrige unbebaute Grundstücke, 0,67 PLN für Wohngebäude, 21,05 PLN für gewerbliche Gebäude und 7,06 PLN für übrige Gebäude. Da den Gemeinden die Ertrags- und Verwaltungshoheit zusteht, können sie die Grundsteuersätze bis zu den Obergrenzen selbst festlegen.

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