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BFH | Freistellung für aus US-Quellen stammende Zinsen aus gewinnabhängigen Darlehen
Das Anrechnungsverfahren gem. Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa DBA USA 1989 a. F. (Art. 23 Abs. 3 Satz 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa DBA USA 1989 n. F.) ist nicht auf aus US-Quellen stammende Zinseinkünfte aus einem gewinnabhängigen Darlehen i. S. des Art. 10 Abs. 5 DBA USA 1989 a. F. (Art. 10 Abs. 6 DBA-USA 1989 n. F.) anzuwenden. Eine Doppelbesteuerung wird vielmehr nach Maßgabe von Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Satz 1 DBA USA 1989 a. F. (Art. 23 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a Satz 1 DBA USA 1989 n. F.) durch Freistellung der Zinseinkünfte von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer vermieden.
Die Klin., eine Investorengemeinschaft im Inland ansässiger Personen, erzielte im Streitjahr 1999 eine gewinnabhängige Vergütung für die Darlehensgewährung an eine US-amerikanische Inc. Die gewinnabhängige Vergütung konnte in den USA beim Schuldner gewinnmindernd abgezogen werden. Das FA stellte bei der Klin. in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen fest. Die Vorinstanz (, EFG 2009 S. 2004 NWB XAAAD-29497) ha...