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Der Standardentwurf „Insurance Contracts“ (ED/2010/8)
I. Einführung
Das IASB hat am den Standardentwurf „ Insurance Contracts” (ED/2010/8) (kurz: ED IC) veröffentlicht , durch den IFRS 4 – Insurance Contracts mittelfristig abgelöst werden soll. Letzterer stellt aus Sicht des IASB lediglich eine Zwischenlösung dar, weil dieser neben konzeptionellen Schwächen umfangreiche Bilanzierungswahlrechte enthalte (vgl. ED IC BC4(b) i. V. mit BC5; IFRS 4.1(a)). IFRS-Abschlüsse von Versicherern seien daher „ black boxes”, die kaum relevante Informationen preisgäben (vgl. ED IC IN1). Durch eindeutige, auf einem Rahmenkonzept basierende Regeln sollen die bestehenden Probleme behoben und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse gefördert werden.
Zu diesem Zweck hat das IASB vor allem ein einheitliches Bewertungskonzept (vgl. ED IC IN3-4) entwickelt, das die in der Bilanzierungspraxis zu beobachtende Vielfalt ablösen soll. Die vorgeschlagenen Regelungen des ED IC können noch bis zum kommentiert werden.
II. Anwendungsbereich
Die Regelungen des ED IC erstrecken sich auf ( aktive Rück-) Versicherungsverträge, die von Versicherern ausgegebenen werden, sowie auf mit diesen in Verbindung stehende ( passive) Rü...