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Rückwirkung im Steuerrecht
Das BVerfG hat in drei Beschlüssen zu rückwirkenden Verschärfungen des Steuerrechts Stellung genommen: Danach ist die rückwirkende Anwendung der Fünftel-Regelung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 (§ 34 Abs. 1 i. V. mit § 52 Abs. 47 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002) wegen Verstoßes gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes teilweise verfassungswidrig. Auch die im Zusammenhang mit der Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 festgelegte Rückwirkung verletzt das geschützte Vertrauen des Steuerpflichtigen und ist daher verfassungswidrig. Schließlich war auch die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften auf zehn Jahre teilw...