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Änderungen im Kapitalgesellschaftsrecht durch das FamFG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAD-49141 Am ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten. Anders als die Abkürzung vermuten lässt, regelt das Gesetz nicht nur das Familienverfahrensrecht, sondern auch das Verfahrensrecht für Kapitalgesellschaften. Der Beitrag gibt einen Überblick über die diversen Regelungen, soweit Kapitalgesellschaften betroffen sind.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Verfahrensvorschriften in mehreren Gesetzen
[i]Das kapitalgesellschaftsrechtliche Verfahrensrecht war unzureichendDas gesellschaftsrechtliche Verfahrensrecht war bislang durch eine Fülle unterschiedlicher Normen bestimmt, die wiederum in einer Vielzahl unterschiedlicher Normkomplexe enthalten gewesen sind. Bislang fanden sich Verfahrensvorschriften sowohl in den Normen der streitigen Zivilgerichtsbarkeit (ZPO) als auch in den Gesetzen, die zur freiwilligen Gerichtsbarkeit zählten, namentlich dem FGG. An die Stelle des FGG ist zum das FamFG getreten.
[i]Neuregelung durch das FamFG, aber Aufteilung auf verschiedene Gesetze besteht fortDarüber hinaus waren viele Bereiche überhaupt nicht gesetzlich geregelt. Das FamFG hat ausführliche Regelungen auch jener Bereiche vorgenommen, für die bislang keine Regelungen bestanden. Auch das FamFG verhindert aber nicht, dass we...