Verdeckte Gewinnausschüttung an
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Nichtanrechnung
eines laufenden Gehalts auf die Pension
Leitsatz
1. Bezieht ein
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer neben den Pensionszahlungen
weiterhin ein Geschäftsführergehalt aus der weiter bestehendem
aktiven Tätigkeit als Geschäftsführer und wird das Gehalt weder
auf eine erhaltene Kapitalabfindung noch auf die laufenden Pensionszahlungen
angerechnet, sind die Pensionszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttungen
zu behandeln.
2. Zur Anerkennung eines mit dem
ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer abgeschlossenen
Beratervertrags.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 891 Nr. 14 DStZ 2011 S. 6 Nr. 26 GmbHR 2010 S. 1113 Nr. 20 QAAAD-49126
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