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Hessisches FG Urteil v. - 1 K 3632/05 EFG 2011 S. 84 Nr. 1

Gesetze: UStG § 15 Abs. 2 Nr. 1

Vorsteuerabzug bei Aufwendungen, die unmittelbar zur Ausführung steuerfreier Umsätze dienen, mittelbar aber durch eine steuerpflichtige Tätigkeit verursacht sind

Leitsatz

  1. Sanierungsaufwendungen für ein Grundstück, die durch die bisherige steuerpflichtige Tätigkeit des Unternehmers verursacht wurden und aufgrund behördlicher Anordnung erfolgten, berechtigen dann nicht zum Vorsteuerabzug, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer beabsichtigten steuerfreien Grundstücksveräußerung stehen.

  2. Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist allein auf die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht der Erbringung steuerpflichtiger Umsätze abzustellen.

  3. Eine andere tatsächliche spätere Verwendung berechtigt nicht zu einer Berichtigung der Steuerfestsetzung nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 84 Nr. 1
ZAAAD-49110

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Hessisches FG, Urteil v. 17.06.2010 - 1 K 3632/05

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