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BFH 16.03.2010 VIII R 20/08, BBK 17/2010 S. 801

GmbH-Gesellschafter: Schuldzinsen auch nach Verkauf der Beteiligung abziehbar

An einer Kapitalgesellschaft wesentlich beteiligte Gesellschafter i. S. von § 17 EStG, die ihre Beteiligung fremdfinanziert haben, können ihre Schuldzinsen auch nach dem Verkauf der Beteiligung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG absetzen.

Hinweise:

Der BFH ändert damit seine bisherige Rechtsprechung . Von der Änderung profitieren Kapitalgesellschafter bei einer Veräußerung ihrer Beteiligung, wenn der Veräußerungserlös nicht so hoch ist, dass sie ihre noch bestehenden Kreditverbindlichkeiten ablösen können.

Die Rechtslage entspricht damit der Rechtslage im Bereich des § 4 Abs. 4 EStG, wo Schuldzinsen auf Betriebsschulden auch nach Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs als Betriebsausgaben abziehbar bleiben, soweit die Verbindlichkeiten nicht du...

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