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Kapitalanlagerecht | Keine Berücksichtigung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung gescheiterter Steuersparmodelle
Eine Anrechnung von Steuervorteilen, die sich aus einer Kapitalanlage (hier: Filmfonds) ergeben, kommt im Schadensersatzprozess des Anlegers grundsätzlich nicht in Betracht, wenn auch die Schadensersatzleistung der Besteuerung unterliegt. Die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs würde unzumutbar erschwert, wenn die bereits bekannten Steuervorteile aus der Kapitalanlage auf den Schadensersatzanspruch angerechnet würden und es dem Geschädigten überlassen bliebe, die aus der Versteuerung der Ersatzleistung entstehenden Nachteile zu einem späteren [i] BGH, Urteil v. 31. 5. 2010 - II ZR 30/09 NWB JAAAD-45975 Zeitpunkt geltend zu machen. Eine nähere Berechnung ist insoweit nur erforderlich, wenn Anhaltspunkte für außergewöhnliche Steuervorteile bestehen, die dem Geschädigten verbleiben. Für solche Umstände träg...