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Fiskalismus: Wenn die Brühe teurer wird als die Brocken
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Fiskalismus in diesen Wochen eine Breitseite verpasst: Der Gesetzgeber hatte die Nichtabsetzbarkeit des Arbeitszimmers in bestimmten Fällen einerseits mit Steuervereinfachung, andererseits auch mit der Sicherung staatlicher Einnahmen begründet. Das Gericht akzeptierte dabei ausdrücklich Typisierungen und Pauschalierungen als Gesetzesbegründung (s. auch Interview mit Prof. Rudolf Mellinghoff, S. 16 ff.), „nicht jedoch den rein fiskalischen Zweck staatlicher Einnahmenerhöhung”, wie es im Leitsatz zum Arbeitszimmer-Urteil heißt. Das Gericht begründet dies gegenüber der Presse so: Das Ziel der staatlichen Einnahmenvermehrung stellt keinen hinreichenden sachlichen Grund für Ausnahmen dar, die den Gleichheitsgrundsatz betreffen, „denn dem Ziel der Einnahmenvermehrung dient jede, auch eine willkürliche steuerliche Mehrbelastung.”
Das hindert den Bundesfinanzminister natürlich nicht daran, in anderen Fällen, in denen das Grundgesetz nicht verletzt wird, weiter fiskalistisch zu agieren. So jüngst wieder zum Thema Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten: 400 Millionen Euro mehr Steuereinnahmen hatte sich der damalige Finanzmini...