Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 13.12.2001 IV R 86/99

Einkommensteuer; | Entnahme landwirtschaftlicher Grundstücke (§§ 4, 13, 15 EStG)

Die Annahme von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft setzt eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr voraus. Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr kann z. B. auch vorliegen, wenn Leistungen entgeltlich nur Angehörigen gegenüber erbracht werden. Ein Gewinn aus der Entnahme eines betrieblichen Grundstücks entfällt nicht dadurch, dass eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vor Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung aufgegeben wird ().

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen