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FG Münster Urteil v. - 15 K 1327/07 Kg EFG 2010 S. 1796 Nr. 21

Gesetze: EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 3 BKGG § 2 EStG § 62 Abs 1 Nr 1

Kindergeld

Aufnahme in den Haushalt der Großeltern

Leitsatz

1.) Ein Enkelkind kann auch dann in den Haushalt der Großeltern i.S.v. § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG aufgenommen sein, wenn es außerhalb der Wohnung der Großeltern in einem Nachbarhaus nächtigt.

2.) Ein Kind ist dann in der Haushalt einer Person aufgenommen, wenn es dort auf Dauer wohnt, versorgt und betreut wird.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1796 Nr. 21
WAAAD-48810

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FG Münster, Urteil v. 20.07.2010 - 15 K 1327/07 Kg

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