Abzugsfähigkeit von Vorsteuerbeträgen aus der Insolvenzverwaltervergütung
Leitsatz
Der Insolvenzverwalter übt mit seiner Geschäftsführung eine sonstige Leistung zugunsten der Masse aus und erbringt damit eine
Tätigkeit für das Unternehmen des Schuldners. Für seine Geschäftsführung hat er Anspruch auf eine aus der Masse zu entrichtende
Vergütung, so dass er seine Leistung gegen Entgelt erbringt. Er ist selbst Unternehmer und betreibt ein eigenes, von der Insolvenzmasse
getrenntes (Insolvenzverwalter-) Unternehmen. Daher ist er auch berechtigt, für seine Leistung Umsatzsteuer gesondert in Rechnung
zu stellen. Die Umsatzsteuer auf die Tätigkeitsvergütung des Insolvenzverwalters gehört zu der für die Insolvenzmasse abziehbaren
Vorsteuer.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1843 Nr. 21 RAAAD-48803
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 11.05.2010 - 2 K 1513/2008
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