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FG München Urteil v. - 14 K 1606/06

Gesetze: ZK Art. 203 Abs. 1 EWGV 2913/92 Art. 203 Abs. 1 ZKDV Art. 865 UAbs. 1 EWGV 2454/93 Art. 865 UAbs. 1

Zollschuldentstehung durch Verwendung eines falschen Verfahrenscodes bei der Wiederausfuhr

Leitsatz

1. Der Begriff des Entziehens umfasst jede Handlung oder pflichtwidrige Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung von Zollkontrollen gehindert wird.

2. Die Zollschuld entsteht, wenn durch Verwendung eines falschen Verfahrenscodes bei der Wiederausfuhr von zur aktiven Veredelung eingeführten LKWs diesen fälschlicherweise der Status einer Gemeinschaftsware zuerkannt und sie der zollamtlichen Überwachung entzogen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAD-48789

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 10.12.2009 - 14 K 1606/06

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