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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 11449/05

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b

Das häusliche Arbeitszimmer eines Großbetriebsprüfers ist regelmäßig nicht der qualitative Mittelpunkt seiner beruflichen Betätigung

Leitsatz

  1. Das häusliche Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers ist i.d.R. nicht der qualitative Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit.

  2. Das gilt auch dann, wenn der Prüfer einen sog. mobilen Arbeitsplatz hat, denn der inhaltliche Schwerpunkt der Tätigkeit eines Prüfers liegt in den zu prüfenden Betrieben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1821 Nr. 31
DStRE 2010 S. 1418 Nr. 23
XAAAD-48785

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 01.10.2009 - 1 K 11449/05

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