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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 379/08

Gesetze: GewStG § 6, GewStG § 7 Satz 1, EStG § 4 Abs. 3, AO § 96, AO § 162

Gewerbesteuermessbetrag: Ungeklärte Bareinzahlungen auf betriebliches Bankkonto als Einnahmen bzw. Umsätze

Leitsatz

  1. Bei einem Kioskbesitzer können Gelder, die auf dem betrieblichen Bankkonto eingezahlt werden, als Betriebseinnahmen bzw. Umsätze gewertet werden, wenn die Mittelherkunft nicht hinreichend aufgeklärt werden kann.

  2. Bei ungeklärten Bareinzahlungen auf ein betriebliches Bankkonto ist der Stpfl. verstärkt zur Mitwirkung verpflichtet. Bei Verletzung dieser Pflicht kann von weiterer Sachaufklärung abgesehen und der Sachverhalt dahin gewürdigt werden, dass unaufgeklärte Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen bzw. Umsätzen beruhen.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2010 S. 895
NAAAD-48784

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 24.02.2009 - 15 K 379/08

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