Gewerbesteuermessbetrag: Ungeklärte Bareinzahlungen auf
betriebliches Bankkonto als Einnahmen bzw. Umsätze
Leitsatz
Bei einem Kioskbesitzer
können Gelder, die auf dem betrieblichen Bankkonto eingezahlt werden, als
Betriebseinnahmen bzw. Umsätze gewertet werden, wenn die Mittelherkunft
nicht hinreichend aufgeklärt werden kann.
Bei ungeklärten
Bareinzahlungen auf ein betriebliches Bankkonto ist der Stpfl. verstärkt
zur Mitwirkung verpflichtet. Bei Verletzung dieser Pflicht kann von weiterer
Sachaufklärung abgesehen und der Sachverhalt dahin gewürdigt werden,
dass unaufgeklärte Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten
Einnahmen bzw. Umsätzen beruhen.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 19/2010 S. 895 NAAAD-48784
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 24.02.2009 - 15 K 379/08
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