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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 23 | Schuldzinsen: Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG im kapitalistischen Konzern

Das FG Düsseldorf hat die Auffassung vertreten, dass die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs für sog. Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG) auf Entnahmen eines Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft, die Teil eines Konzerns ist, auch dann Anwendung findet, wenn die entnommenen Beträge im Konzern verbleiben. Der BFH muss klären, ob die Ungleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften in Bezug auf die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen verfassungsrechtlich bedenklich ist.

Damit sind wir auch schon beim letzten Teil dieser Hör-CD angelangt. Wie jeden Monat stellen wir Ihnen nun neu anhängige Verfahren vor, die wir für besonders interessant erachten. So muss der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen klären: Verstößt die Ungleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften in Bezug auf die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen gegen die Verfassung?

Es geht um die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs für so genannte Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG innerhalb eines Konzerns. Geklagt hatte eine GmbH & Co. KG, die Teil eines Konzerns war. An der Spitze des Konzerns stand eine Kapitalgesellschaft, die – mittelbar über Personengesellschaften – an der Klägeri...

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