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Track 14 | Umsatzsteuer: Punktuelle Glücksspiel-Steuerbefreiung europarechtskonform
Der EuGH hat jüngst entschieden, dass kein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt, wenn nur bestimmte Glücksspiele mit Geldeinsatz von der Umsatzsteuer befreit sind. Das gilt auch dann, wenn die Umsatzsteuerbefreiung nur einen kleinen Teil der insgesamt getätigten Glücksspielumsätze betrifft.
Als letztes Urteil haben wir eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Umsatzsteuer ausgewählt. Konkret geht es um die Steuerbefreiung für Glücksspiele nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG. Ein wichtiges Thema für alle Betreiber von Glücksspielen und Spielhallen.
Der EuGH hat entschieden: Der deutsche Gesetzgeber war berechtigt, die Umsatzsteuerbefreiung für Glücksspiele auf nur wenige Anwendungsfälle zu beschränken. Es verstößt nicht gegen EU-Recht, wenn nur bestimmte Rennwetten und öffentlich veranstaltete Lotterien sowie Oddset-Wetten von der Steuer befreit sind. Und gleichzeitig alle anderen Glücksspiele mit Geldeinsatz von der Steuerbefreiung ausgenommen sind, wie zum Beispiel die Umsätze der Spielbanken und Geldspielautomaten. Die EuGH-Richter haben also kein Problem damit, dass sich für die Steuerbefreiung kaum noch ein praktischer Anwendungsbereich ergibt.
Der BFH hatt...