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Track 09 | Häusliches Arbeitszimmer: Rote Karte für den Gesetzgeber
Nach einer viel beachteten Entscheidung des BVerfG ist es mit dem Grundgesetz unvereinbar, dass der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer seit 2007 auch dann ausgeschlossen ist, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das Abzugsverbot bei einer betrieblichen oder beruflichen Nutzung des Arbeitszimmers von mehr als 50 % der gesamten Tätigkeit ist hingegen verfassungsgemäß.
Die Frage „Was war die wichtigste Entscheidung zum Steuerrecht in den letzten Wochen?” ist diesmal einfach zu beantworten. Unangefochten auf Platz eins steht der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum häuslichen Arbeitszimmer. Die Karlsruher Richter zeigten dem Gesetzgeber einmal mehr die rote Karte. In allen Fachzeitschriften, so auch im NWB-Heft, ist der vorteilhafte Richterspruch ausführlich kommentiert worden. Wir beschränken uns daher kurz auf die wichtigsten Fakten.
Es ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, dass der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer seit 2007 auch dann ausgeschlossen ist, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Im ...